AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) DreiMagentur.
Für Sie kurz zusammengefasst:
Sie, als Kunde Wir, DreiMagentur stellen notwendige Daten zeitnah zur Verfügung, prüfen Zwischenstände und Endergebnis zeitnah sind für die Webseite rechtlich voll verantwortlich, das gilt insbesondere für Impressum und Datenschutz, selbst wenn dafür von DreiMagentur Mustertexte zur Verfügung gestellt werden leisten eine Anzahlung i.H.v. 30% des Auftragswertes und die Abschlusszahlung nach Fertigstellung · erfüllen die Leistungen gemäß Angebot.
Leistungen, die darüber hinaus gehen, werden nach Vereinbarung zusätzlich berechnet und können die Fertigstellung verzögern · übernehmen keine Haftung für Material des Kunden, keine Rechtsberatung, können und dürfen niemals eine rechtssichere Webseite garantieren · dürfen Leistungen aus der Zusammenarbeit als Referenz auf der eigenen Webseite nennen Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) DreiMagentur,
§ 1 Geltungsbereich
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung unserer (DreiMagentur, , im folgenden „DreiMagentur“) Leistungen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
(3) Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und DreiMagentur kommt durch die schriftliche, formlose Annahmeerklärung oder die Bestätigung des Angebots über eine entsprechende Online-Funktion oder die Zahlung der Anzahlung zustande. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
(2) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch DreiMagentur ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
(3) Angebote von DreiMagentur in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) DreiMagentur bietet Design und Programmierung von Webseiten, sowie Leistungen im Bereich Marketing, Unternehmensstrategie und Medienproduktion, On- und Offline, an. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung und ggf. sonstigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Diese ergeben sich in der Regel aus dem von DreiMagentur gestellten Angebot. Neben verschiedenen Leistungspaketen besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, einige Leistungen auf Dauer (z. B. zur Wartung der Website) zu abonnieren.
(2) DreiMagentur erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von DreiMagentur, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss DreiMagentur nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von DreiMagentur zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann DreiMagentur dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit DreiMagentur schriftlich darauf hingewiesen hat.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:
a) die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
b) Informationspflichten nach § 312 BGB (Fernabsatzverträge);
c) Informationspflichten nach § 312i und j BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
d) Prüfpflichten bei Linksetzung;
e) Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
f) Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
g) Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
h) Pflichten zur Wahrung des Datenschutzes und Bereitstellen von Informationen über die Nutzung datenschutzrechtlich relevanter Daten
(5) Für die Einhaltung dieser Pflichten ist allein der Kunde verantwortlich. Sollte DreiMagentur ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist DreiMagentur berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot, bzw. in schriftlichen Vereinbarungen festgelegten Preise.
(2) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, in unüblichen Formaten oder ungenügender Qualität,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
(3) Soweit im Angebot nicht ausdrücklich genannt, sind folgende Kosten nicht enthalten:
a) Webhosting, Server, E-Mail-Einrichtung
b) Lizenzen, z. B. für Schriften oder Fotos
c) Software-Kosten, Software-Schulung, sowie Beratung zu Software-Auswahl
4) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
(5) Der Kunde muss damit rechnen, dass Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet werden. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann DreiMagentur Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
(6) DreiMagentur ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtauftragswerts zu verlangen. Kosten von Drittanbietern, z.B. Lizenz- oder Druckkosten, kann DreiMagentur zudem in voller Höhe vorab verlangen.
§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Ist für die Leistung von DreiMagentur die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
(3) Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie DreiMagentur nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, c) Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
(4) Soweit DreiMagentur ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für DreiMagentur unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für DreiMagentur keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 6 Abnahme
(1) Der Kunde wird die Leistungen von DreiMagentur nach eigener Prüfung unverzüglich abnehmen, sobald DreiMagentur die Abnahmebereitschaft mitteilt.
(2) Die Leistungen von DreiMagentur gelten als abgenommen, wenn DreiMagentur die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
(1) a. … und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
(2) b. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder DreiMagentur damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von DreiMagentur erbrachten Leistungen beruht.
(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 7 Mitwirkungspflicht
(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
(2) Soweit DreiMagentur dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit DreiMagentur keine Korrekturaufforderung erhält.
(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
(4) Wenn DreiMagentur dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) DreiMagentur räumt dem Kunden ein eingeschränkt ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, sondern im Angebot nicht abweichend genannt. Erbringt DreiMagentur Leistungen zur Gestaltung der InternetPräsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von DreiMagentur.
(2) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, DreiMagentur über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. DreiMagentur geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
(3) DreiMagentur nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die DreiMagentur keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. DreiMagentur wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
(4) DreiMagentur kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
(5) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird DreiMagentur vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde DreiMagentur zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, DreiMagentur über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder DreiMagentur dabei zu unterstützen.
(7) Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von DreiMagentur z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er DreiMagentur unverzüglich darüber informieren.
§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
(1) Der Kunde räumt DreiMagentur das Recht ein, einen Hinweis auf DreiMagentur in das Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diesen mit der Website von DreiMagentur zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
(2) DreiMagentur behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, sowie Medienmaterial des Kunden zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 10 Gewährleistung
(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von DreiMagentur innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch DreiMagentur ausgebessert oder ausgetauscht. DreiMagentur behebt die Mängel. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
(2) Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
(5) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde DreiMagentur binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei DreiMagentur innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
§ 11 Haftung
(1) Die Haftung von DreiMagentur, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von unserer gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht a. bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit); b. bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die DreiMagentur garantiert hat c. bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Für leichte Fahrlässigkeit haftet DreiMagentur und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (1)
(2) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre. (2) Die Haftung für Fehler in Druckprodukten übernimmt DreiMagentur nur dann, wenn der Kunde die Fehler zum Zeitpunkt der Druckfreigabe nicht erkennen konnte.
(3) Haftung für bei Verletzung von rechtlichen Pflichten des Webseiten-Betreibers (§3, (4)) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn DreiMagentur technische Lösungen (z.B. zur Freigabe von sog. „Cookies“) oder Texte (z. B. für Impressum oder Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, dienen diese als Muster zur Prüfung und Anpassung durch den Kunden. Eine rechtssichere Webseite darf und kann DreiMagentur zu keiner Zeit garantieren.
(4) Haftung für Material des Kunden ist ausgeschlossen.
§ 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogene Daten Daten durch DreiMagentur gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. DreiMagentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
(4) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen, Zugangsdaten und vor allem der Source-Code (sofern nicht Open-Source) sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
(5) DreiMagentur weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 14 Kündigung
(1) Bei dauerhaften Verträgen kann der Kunde frühestens 3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht 14 Tage vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
(2) Bei Kündigung des Kunden nach Annahme des Vertrags und vor Abnahme der vereinbarten Leistung oder wenn der Kunde seinen in §5 – §7 genannten Pflichten nicht nachkommt kann DreiMagentur Kosten in Höhe der bis dorthin geleisteten Leistungen zuzüglich 30% des Gesamtauftragswertes, mindestens aber die Summe der Anzahlung, geltend machen.
(3) Bei Kündigung durch DreiMagentur erhält der Kunde die bis dorthin erfüllten Leistungen zur Verfügung gestellt. DreiMagentur kann Kosten der bis dorthin erfüllten Leistungen, abzüglich 30%, geltend machen.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann DreiMagentur fristlos kündigen.
§ 15 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Mannheim, soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.
(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommender Ersatzbestimmung zu treffen. (Stand: 0105.2022)